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   OVG Hamburg, 03.01.2000 - 4 Bf 16/99   

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OVG Hamburg, 03.01.2000 - 4 Bf 16/99 (https://dejure.org/2000,47855)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.2000 - 4 Bf 16/99 (https://dejure.org/2000,47855)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - 4 Bf 16/99 (https://dejure.org/2000,47855)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Hamburg, 30.01.2017 - 1 Bf 115/15

    Unzulässigkeit der Klage bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Verwirkung des

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 4 HmbVwVfG wird ein Widerruf der Vollmacht der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht (vgl. zum Widerruf: OVG Hamburg, Beschl. v. 3.1.2000, 4 Bf 16/99, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschl. v. 9.8.2010, 18 B 742/10, NJW 2010, 3179, juris Rn. 5).

    Selbst wenn darin ein Widerruf der vorher erteilten Vollmachten gesehen werden könnte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 3.1.2000, 4 Bf 16/99, juris; und OVG Münster, Beschl. v. 9.8.2010, 18 B 742/10, NJW 2010, 3179, juris) und die Klägerin dadurch selbst zum Empfangsberechtigten i. S. d. § 8 VwZG geworden wäre, fehlte es auch hier an der Feststellung, dass sie zu diesem Zeitpunkt (noch) im Besitz des Kostenfeststellungsbescheids war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2010 - 18 B 742/10

    Zustellung einer Ordnungsverfügung an einen nicht mehr für die Sache

    vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 3. Januar 2000 4 Bf 16/99 , juris, mit weiteren Nachweisen zum wortgleichen § 13 Abs. 1 Satz 4 SGB X.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2019 - 10 B 516/19

    Rechtsmissbräuchliche Berufung auf fehlerhafte Zustellung des

    Es kann offen bleiben, ob sich - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - aus dem Verhalten der Antragstellerin gegenüber der Antragsgegnerin mit der notwendigen Eindeutigkeit eine konkludente Erklärung der Beendigung des Vollmachtsverhältnisses, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 9. August 2010 - 18 B 742/10 -, juris, Rn. 5; Hamb. OVG, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 4 Bf 16/99 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Urteil vom 17. Oktober 1975 - Nr. 52 VI 71 -, NJW 1976, 1117; VG Augsburg, Beschluss vom 16. November 2007 - Au 4 S 07.1206 -, juris, Rn. 22, entnehmen lässt.
  • VG Berlin, 03.09.2019 - 21 K 146.19

    Rechtmäßigkeit der Nichtbestehensfeststellung und Einziehung der Aufenthaltskarte

    Zum anderen folgt dies daraus, dass die Klage verfristet ist, weil der Bescheid vom 9. August 2018 Frau Rechtsanwältin Prechtl-Clarke - die der Kläger seinerzeitig bevollmächtigt hatte und die eine Mandatsniederlegung erst am 6. September 2018 der Behörde gegenüber angezeigt hat, so dass bis zu diesem Zeitpunkt die Vollmacht weiterhin wirksam war (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 4 VwVfG, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 4 Bf 16/99 - juris) - spätestens am 21. August 2018 zugestellt worden ist.
  • VG Köln, 19.07.2019 - 9 K 11841/16
    Überdies fehlte es im Zeitpunkt der Bescheidzustellung auch an einem Nachweis über die Wirksamkeit der Beendigung des Mandatsverhältnisses im Innenverhältnis, vgl. zu diesem Erfordernis OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2000 - 4 Bf 16/99 -, juris Rn. 3; Sadler in: Sadler, VwVG/ VwZG , 9. Aufl. 2014, § 7 m.w.N. zur Rechtsprechung.
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